Die Vergütung des dual Studierenden ist in der Regel zwischen Ihnen und dem dual Studierenden vertraglich abzustimmen. Bei tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben gelten die im Tarifvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütungen. Bei nicht tarifgebundenen Vertragsparteien sind angemessene Vergütungen unter Berücksichtigung von Mindeststandards zu bezahlen.

Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, die Studiengebühren zu übernehmen. Viele Unternehmen unterstützen jedoch ihre Mitarbeiter finanziell durch die komplette oder teilweise Übernahme der Gebühren. Einige Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter zudem eine gewisse Stundenanzahl pro Woche für das Studium und das begleitende Lernen frei.