Hochschulbereich
Für Verbände und Kammern
Bachelor of Laws (LL.B.)
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Hier finden Sie alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie für die Immatrikulation zu Ihrem gewählten Studiengang einreichen müssen. In der Online-Anmeldung können Sie die Unterlagen schnell und bequem hochladen (Dateiformat: PDF oder JPEG). Alternativ können Sie uns die Dokumente per Post zukommen lassen oder persönlich in Ihrem Hochschulzentrum abgeben.
Hochschulzugangsberechtigung
Schulische Qualifikation
Als Nachweis der schulischen Qualifikation dienen:
das Abiturzeugnis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife
oder
das Abschlusszeugnis zur Erlangung der fachgebundenen Hochschulreife
oder
das Zeugnis des schulischen Teils inkl. Anforderungen an den praktischen Teil zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife und
ein Nachweis des praktischen Teils (z. B. gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung)
Alle Dokumente zum Nachweis der schulischen Qualifikation müssen als beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Zur Prüfung der Zugangsberechtigung mit ausländischen Bildungsnachweisen reichen Sie diese (Urkunde, Zeugnis, Leistungsnachweis) nebst Übersetzung als beglaubigte Kopie ein. Alternativ können Sie die Studienberechtigung in der gewählten Schwerpunktrichtung auch nach einer Feststellungsprüfung (und ggf. einem vorbereitenden Studienkolleg) erhalten.
Sollte Ihr Zeugnis der Fachhochschulreife nur zum Studium in einem einzelnen Bundesland berechtigen, beachten Sie bitten den Hinweis auf dem Merkblatt zur Zuerkennung der Fachhochschulreife.
Berufliche Qualifikation
Als Nachweise der beruflichen Qualifikation dienen:
Berufsausbildung & berufliche Tätigkeit
- Prüfungszeugnis/-urkunde der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Nachweis über eine darauffolgende, mindestens 3-jährige Berufstätigkeit – Teilzeittätigkeit anteilig entsprechend länger – im erlernten oder einem fachlich entsprechenden Beruf (z. B. Arbeitszeugnis).
- Auch ohne fachlich entsprechende berufliche Qualifikationen besteht ggf. die Möglichkeit einer Zulassung über eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Studienberatung Ihres Hochschulzentrums.
oder
Berufliche Aufstiegsfortbildung
- Als Nachweis reichen Sie Ihren Fortbildungsabschluss (z.B. Meisterbrief, Betriebswirt- oder Fachschulabschluss)
Alle Dokumente zum Nachweis der beruflichen Qualifikation müssen als beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Nachweis einer aktuellen Berufstätigkeit
Nachzuweisen durch einen aktuellen Beschäftigungsnachweis – nicht älter als 6 Monate (z. B. ein Zwischenzeugnis oder eine aktuelle Gehaltsabrechnung. Schwärzen Sie bei der Gehaltsabrechnung alle nicht relevanten Informationen). Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte die Studienberatung Ihres Hochschulzentrums. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung.